Firmenwagen

1-%-Regel einfach erklärt

Der geldwerte Vorteil entscheidet, ob sich der Firmenwagen lohnt.

Die 1-%-Regel besagt: Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, muss monatlich 1 % des Bruttolistenpreises (BLP) als geldwerten Vorteil versteuern. Bei einem Fahrzeug mit 40.000 € BLP sind das 400 € pro Monat, die zu deinem Bruttogehalt addiert und entsprechend versteuert werden.

Zusätzlich kommt der Arbeitsweg-Anteil: Pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeit werden 0,03 % des BLP pro Monat angesetzt. Bei 20 km Arbeitsweg und 40.000 € BLP: 40.000 × 0,03 % × 20 = 240 € zusätzlich pro Monat. Gesamter geldwerter Vorteil: 640 € monatlich.

Steuerliche Wirkung in Steuerklasse I (40.000 € BLP, 20 km Arbeitsweg, 5.000 € Grundgehalt): Der geldwerte Vorteil von 640 € erhöht die Steuerlast um ca. 230–270 € netto pro Monat. Dazu kommen ggf. Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil.

Die Fahrtenbuchmethode als Alternative: Wer nachweisen kann, dass er den Dienstwagen nur selten privat nutzt (unter 20 %), fährt mit dem Fahrtenbuch oft günstiger. Der Aufwand ist aber erheblich: Jede Fahrt mit Datum, Kilometer, Ziel und Zweck dokumentieren.

Elektroauto-Sonderregel: Bei Elektrofahrzeugen mit einem BLP bis 70.000 € gilt nur 0,25 % statt 1 % – eine massive Vergünstigung. Bei einem Tesla Model 3 (45.000 € BLP) wären das nur 112,50 € geldwerter Vorteil pro Monat statt 450 €.

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Häufige Fragen

Muss ich den Firmenwagen versteuern, wenn ich ihn nicht privat nutze?

Nein – aber du musst das lückenlos per Fahrtenbuch nachweisen. Ohne Fahrtenbuch setzt das Finanzamt automatisch die 1-%-Regel an, egal ob du den Wagen privat fährst oder nicht.

Lohnt sich ein Firmenwagen oder lieber mehr Gehalt?

Das hängt von Fahrzeugklasse, Pendeldistanz und Steuerklasse ab. Als Faustregel: Bei unter 15 km Arbeitsweg und einem Mittelklassewagen ist eine Gehaltserhöhung von 300–500 € netto oft attraktiver. Der Firmenwagen-Rechner zeigt den konkreten Vergleich.

Was passiert, wenn ich den Firmenwagen zurückgebe?

Der geldwerte Vorteil entfällt sofort. Wenn du vorher ein Gehaltsangebot mit niedrigerem Grundgehalt akzeptiert hast, weil der Firmenwagen ein Teil der Vergütung war, solltest du das neu verhandeln.

Gilt die 0,25-%-Regel für alle Elektroautos?

Nein. Für reine Elektrofahrzeuge mit einem BLP bis 70.000 € gilt 0,25 %. Über 70.000 € BLP gilt 0,5 %. Plug-in-Hybride fallen unter 0,5 %, wenn die elektrische Reichweite mindestens 60 km beträgt.